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Digitale Lohnunterlagen - § 8 BVV

Ab dem 01.01.2027 reichen deine eingescannten Personalakten nicht mehr.

Dann müssen Lohnunterlagen richtig digital vorliegen: jedes Dokument einzeln, sauber benannt, sofort auffindbar. Die meisten Betriebe wissen das noch nicht. Die gute Nachricht: Eine KI kann die komplette Sortierarbeit übernehmen - wir zeigen dir, wie.

Kostenlos, 30 Minuten, Antwort innerhalb eines Werktags.
Zertifizierter ELO Business Partner
KI-Beratung aus Dingolfing
100 % DSGVO-konform
BETRIEBSPRÜFUNG - PROTOKOLL
Personalakte Müller (alle).pdfSAMMEL-SCAN
EinzeldokumenteFEHLEN
DateinamenNICHT SPRECHEND
Direktzugriff je DokumentNICHT MÖGLICH
Ergebnis: Akte nicht prüffähig. Die Beiträge werden geschätzt (§ 28f SGB IV) ...
GESCHÄTZT
01 - Der Stichtag

Am 01.01.2027 endet die Ausnahme.

Seit 2022 müssen Entgeltunterlagen elektronisch geführt werden - bisher konnte sich dein Betrieb davon befreien lassen. Diese Befreiung läuft am 31.12.2026 aus. Danach gilt die Pflicht für jeden Betrieb, ab dem ersten Mitarbeiter. Und geprüft wird längst digital: Die Rentenversicherung sieht sofort, was fehlt.

2022
Digitalpflicht eingeführt, Befreiung möglich
31.12.2026
Befreiung endet
01.01.2027
Pflicht ohne Ausnahme
02 - Das Missverständnis

Eingescannt heißt nicht digital.

Ein Ordner voller Scans, ein Sammel-PDF je Mitarbeiter - so sieht es in den meisten Betrieben aus. Für die Betriebsprüfung zählt das nicht als digital. Sie verlangt drei Dinge:

12 Seiten
Unterlagen Müller (alle).pdf

1 Dokument = 1 Datei

Arbeitsvertrag: eine Datei. Geburtsurkunde: eine Datei. Verschwiegenheitserklärung: eine Datei. Nie alles in einem Sammel-Scan.

Name zeigt den Inhalt

Der Dateiname sagt sofort, was darin steht.

Sofort auffindbar

Der Prüfer muss jedes Dokument direkt aufrufen können - revisionssicher abgelegt.

Fehlt das, gilt deine Akte als nicht prüffähig. Dann schätzt der Prüfer deine Beiträge - selten zu deinen Gunsten - und es drohen Bußgelder.

03 - Die Falle

Eine neue Software legt nur ab.

Der Punkt, den viele übersehen: Ein neues System speichert deine Akten - sortieren musst du sie selbst. Deine alten Akten wandern als Sammel-Scans mit, genauso unsortiert wie vorher.

NEU
40 Mitarbeiter, zehn Jahre: tausende Seiten Handarbeit.
04 - Die Lösung

Genau diese Handarbeit übernimmt unser BVV-KI-Tool.

Es zerlegt jede Sammeldatei, benennt jedes Dokument nach Vorgabe und legt es revisionssicher in der digitalen Personalakte in ELO ab.

Arbeitsvertragarbeitsvertrag-mueller_max-2024.pdf
Anlage Dienstwagenanlage-dienstwagen-mueller_max-2024.pdf
Geburtsurkunde Kindgeburtsurkunde-kind1-mueller_max-2021.pdf
Mitgliedsbescheinigungmitgliedsbescheinigung-kk-mueller_max-2024.pdf
ELO Personalakte

ELO betreiben wir wahlweise auf deinem Server, im Rechenzentrum oder in der ELO Cloud - wir sind zertifizierter ELO Business Partner.

05 - Der Beweis
0
Seiten rein
=
0
Seiten raus

Das Tool rechnet nach jedem Lauf nach: Es geht keine einzige Seite verloren. Das ist die Antwort auf die Frage, die jede Geschäftsführung stellt.

06 - DER WEG

In drei Schritten prüfungssicher.

Kein Projekt ins Blaue: Du siehst das Ergebnis an deinen eigenen Akten, bevor du dich entscheidest.
1

Erstgespräch

30 Minuten, kostenlos. Wir schauen gemeinsam, wo dein Betrieb steht und was bis zum Stichtag zu tun ist.
2

Testlauf an echten Akten

Unser BVV-KI-Tool zerlegt eine deiner Sammel-Akten. Du prüfst das Ergebnis - erst dann entscheidest du.
3

Migration in ELO

Der komplette Bestand wandert sortiert und revisionssicher in die digitale Personalakte - rechtzeitig vor 2027.

Häufige Fragen

Gilt die Pflicht auch für kleine Betriebe?

Unser Steuerberater macht doch die Lohnabrechnung - reicht das nicht?

Was passiert mit unseren alten Papierakten und Sammel-Scans?

Wie lange dauert die Umstellung?

Sichere dir jetzt dein kostenloses Erstgespräch.

In 30 Minuten weißt du, wo dein Betrieb steht und was bis zum Stichtag zu tun ist. Je früher wir starten, desto entspannter wird 2027 - dein Altbestand braucht Vorlauf.
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Wir verwenden deine Angaben nur zur Bearbeitung deiner Anfrage. Details in der Datenschutzerklärung.
Concept-BR GmbH - ELO Business Partner und ELO Cloud Partner - § 8 BVV: Pflicht ab 01.01.2027